Schwebend unwirksam

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Definition

Schwebend unwirksam bezeichnet einen rechtlichen Zustand, in dem eine Vereinbarung oder ein Rechtsgeschäft vorübergehend keine rechtliche Wirkung entfaltet. Dies geschieht häufig, wenn eine bestimmte Bedingung oder ein Formvorschrift noch nicht erfüllt ist, wodurch die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts ausgesetzt wird.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Vertragsangebot bleibt schwebend unwirksam, bis beide Parteien die erforderliche Unterschrift leisten.
  • Solange die Genehmigung nicht erteilt wird, bleibt der Kaufvertrag schwebend unwirksam.
  • Die Klage ist schwebend unwirksam, da sie nicht den notwendigen Formvorschriften entspricht.
  • Bei einer schwebend unwirksamen Ehe müssen die Partner einige Voraussetzungen klären, um den Status zu ändern.