Sockelbetrag bei tariferhöhung
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Definition
Der Sockelbetrag bei Tariferhöhung ist der kleinste Betrag, der bei einer Anpassung der Tarifpreise mindestens zu zahlen ist. Er stellt sicher, dass bei einer Preiserhöhung die Kunden nicht mit unvertretbaren, minimalen Erhöhungen konfrontiert werden. Der Sockelbetrag kann je nach Branche und Vertrag variieren und dient häufig dazu, die Stabilität der Preisgestaltung zu fördern.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der kommenden Tariferhöhung wird ein Sockelbetrag von 5 Euro festgelegt.
- Der Versicherungsanbieter hat den Sockelbetrag bei Tariferhöhungen angepasst, um die Kunden nicht zu belasten.
- Auch wenn die allgemeinen Preise steigen, bleibt der Sockelbetrag in den Verträgen konstant.
- Kunden sollten sich über den festgelegten Sockelbetrag des neuen Tarifs informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.