Soll und haben im rechnungswesen
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Definition
Im Rechnungswesen bezieht sich der Begriff "Soll und Haben" auf die grundlegenden Prinzipien der doppelten Buchführung. "Soll" (debitorisch) bezeichnet die Seite, auf der die Zugänge an Vermögenswerten sowie die Aufwendungen verbucht werden. "Haben" (kreditorisch) hingegen bezieht sich auf die Seite, auf der die Abgänge an Vermögenswerten sowie die Erträge erfasst werden. In jeder Buchung im Rechnungswesen müssen Soll und Haben immer gleich sein, was die grundlegende Regel der doppelten Buchführung darstellt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- In der Buchhaltung müssen alle Transaktionen sowohl im Soll als auch im Haben erfasst werden.
- Wenn ein Unternehmen Waren kauft, wird der Betrag im Soll und der entsprechende Lieferantenverbindlichkeiten im Haben verbucht.
- Bei der Erstellung der Bilanz werden die Soll- und Haben-Seiten miteinander verglichen, um zu prüfen, ob eine Übereinstimmung besteht.
- Fehler in der Buchführung können leicht entstehen, wenn die Regeln von Soll und Haben nicht beachtet werden.