Sondereigentum bei einer eigentumswohnung

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Definition

Sondereigentum bezeichnet den Teil eines Eigentums in einem Mehrfamilienhaus, der im alleinigen Besitz eines Eigentümers ist. Bei einer Eigentumswohnung umfasst das Sondereigentum in der Regel die Wohnung selbst sowie bestimmte Nebenräume, wie Kellerabteile oder Garagen. Es unterscheidet sich vom Gemeinschaftseigentum, welches allen Eigentümern gemeinschaftlich gehört.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Sondereigentum in der Eigentumswohnung ermöglicht es dem Eigentümer, Renovierungen nach eigenen Vorstellungen durchzuführen.
  • Im Verkauf einer Eigentumswohnung wird oft das Sondereigentum klar abgegrenzt vom Gemeinschaftseigentum.
  • Durch das Sondereigentum hat der Besitzer das Recht, seine Wohnung individuell zu gestalten, solange die baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
  • Bei Streitigkeiten über das Sondereigentum ist oft die Eigentümergemeinschaft gefordert, eine Lösung zu finden.