Steuerklasse 4 faktor 1
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Definition
Die Steuerklasse 4 Faktor 1 ist eine Bestimmung im deutschen Steuerrecht, die vor allem für verheiratete Paare oder Lebenspartner von Bedeutung ist, die beide ein ähnliches Einkommen beziehen. Bei dieser Steuerklassenkombination wird der Grundfreibetrag von beiden Partnern gleichmäßig aufgeteilt, wodurch eine gerechtere Versteuerung der Einkünfte erreicht wird. Der Faktor 1 bezeichnet hierbei die Gleichbehandlung der Einkommen, ohne dass ein Partner steuerlich benachteiligt wird.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der Wahl der Steuerklasse 4 Faktor 1 profitieren Paare mit ähnlichen Einkommen von einer fairen steuerlichen Behandlung.
- Viele verheiratete Paare entscheiden sich für die Steuerklasse 4 Faktor 1, um finanzielle Vorteile zu nutzen.
- Die Berechnung des Nettoeinkommens kann komplex sein, wenn beide Partner die Steuerklasse 4 Faktor 1 gewählt haben.
- Steuerberater empfehlen häufig die Steuerklasse 4 Faktor 1, wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen.