Stornierung vor 1. geltungstag kostenpflichtig

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Definition

"Stornierung vor 1. Geltungstag kostenpflichtig" bezeichnet eine Regelung, die besagt, dass eine Stornierung eines Vertrags oder einer Buchung, die vor dem offiziellen Beginn des Geltungszeitraums erfolgt, mit Kosten verbunden ist. Dies bedeutet, dass der Kunde verpflichtet ist, eine Gebühr zu zahlen, selbst wenn die Stornierung rechtzeitig erfolgt ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei einer Stornierung vor 1. Geltungstag fallen stets kostenpflichtige Gebühren an.
  • Es ist wichtig, sich über die Bedingungen zur Stornierung vor dem Geltungstag zu informieren.
  • Die Verbraucherzentralen raten, die AGB genau zu lesen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
  • Eine gebührenpflichtige Stornierung kann finanzielle Belastungen mit sich bringen, die vorher nicht eingeplant wurden.