Storno vor 1. geltungstag kostenpflichtig

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Definition

Der Begriff "storno vor 1. geltungstag kostenpflichtig" bezieht sich auf eine Regelung im Bereich von Verträgen oder Buchungen, bei der eine Stornierung vor dem ersten Geltungstag des Vertrags erfolgen kann, jedoch mit der Verpflichtung, eine Gebühr zu zahlen. Dies bedeutet, dass Kunden, die ihre Buchung vor dem vorgesehenen Beginn stornieren, trotzdem mit Kosten rechnen müssen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Buchung eines Hotelzimmers wird darauf hingewiesen, dass eine Stornierung vor dem 1. Geltungstag kostenpflichtig ist.
  • Wenn Sie Ihre Reise stornieren möchten, beachten Sie bitte, dass die Stornogebühren ab dem Zeitpunkt der letzten Bestätigung fällig sind.
  • Manche Anbieter bieten eine kostenlose Stornierung an, während andere bei einer Stornierung vor dem Geltungstag kostenpflichtig werden.
  • Verbraucher sollten sich vor der Buchung über die Bedingungen für eine kostenpflichtige Stornierung informieren.