Strafbefehl

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Definition

Ein Strafbefehl ist ein gerichtlicher Beschluss, der im deutschen Strafprozessrecht erlassen wird, um eine strafrechtliche Verurteilung ohne öffentliche Hauptverhandlung durchzuführen. Der Strafbefehl kann in Fällen einfacher Delikte erteilt werden und beinhaltet in der Regel eine Geldstrafe oder eine kurze Freiheitsstrafe. Der Betroffene hat das Recht, gegen einen Strafbefehl Einspruch einzulegen, wodurch eine Hauptverhandlung vor Gericht ermöglicht wird.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Angeklagte erhielt einen Strafbefehl wegen seiner wiederholten Verkehrsverstöße.
  • Nach dem Erhalt des Strafbefehls überlegte er, ob er Einspruch einlegen sollte.
  • Die Richterin stellte im Strafbefehl fest, dass eine Geldstrafe von 500 Euro angemessen sei.
  • Als er den Strafbefehl las, wurde ihm klar, dass er die Angelegenheit ernst nehmen musste.