Stufe 1 bei tvöd

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Definition

Die Stufe 1 bei TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) bezeichnet die niedrigste Entgeltgruppe innerhalb des Systems der Entgeltordnung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Deutschland. Die Einstufung in diese Stufe ist in der Regel für Berufsanfänger oder Tätigkeiten mit einfachen Anforderungen vorgesehen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Ein neuer Mitarbeiter beginnt in der Stufe 1 bei TVöD und hat damit einen geringeren Verdienst.
  • Nach erfolgreichem Abschluss der Einarbeitung kann er in die Stufe 2 aufsteigen.
  • Arbeitnehmer in der Stufe 1 bei TVöD haben oft Anspruch auf Fortbildungsmöglichkeiten.
  • Die Stufe 1 dient als Einstieg in die Karriere im öffentlichen Dienst.