Stufe 2 bei tvöd

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Definition

Die Stufe 2 bei TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) bezeichnet den Gehaltsbereich für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die eine bestimmte Qualifikation und Berufserfahrung nachweisen können. In der Regel handelt es sich um Positionen, die untere Fach- oder allgemeine Tätigkeiten erfordern, aber dennoch eine gewisse Verantwortung und Fachkenntnis abverlangen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Mitarbeiter der Verwaltungsabteilung wurden gemäß ihrer Qualifikation in Stufe 2 bei TVöD eingestuft.
  • In der Stellenbeschreibung wird klargestellt, dass die Position mindestens die Anforderungen der Stufe 2 bei TVöD erfüllen muss.
  • Die Gehälter in Stufe 2 sind für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst ein wichtiger Aspekt bei der Berufswahl.
  • Eine Beförderung in die Stufe 3 bei TVöD erfolgt oft nach einer gewissen Zeit der Berufserfahrung und zusätzlichen Weiterbildungen.