Sv ag anteil in der lohnabrechnung

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Definition

Der SV AG Anteil in der Lohnabrechnung bezeichnet den Beitrag, den ein Arbeitgeber (AG) zur Sozialversicherung (SV) seiner Mitarbeiter leistet. Dieser Anteil umfasst verschiedene Bereiche wie die Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeberanteil wird gemeinsam mit dem Arbeitnehmeranteil in der Lohnabrechnung aufgeführt und ist ein wesentlicher Bestandteil der Gehaltsabrechnung.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der SV AG Anteil ist ein wichtiger Posten in der monatlichen Lohnabrechnung.
  • Arbeitgeber müssen den SV AG Anteil pünktlich an die entsprechenden Sozialversicherungsträger abführen.
  • Bei der Berechnung des SV AG Anteils spielen die Höhe des Gehalts und die jeweiligen Beitragssätze eine entscheidende Rolle.
  • Eine genaue Überprüfung der Lohnabrechnung kann helfen, Fehler beim SV AG Anteil aufzudecken.