Tarifgruppe g1

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Definition

Die Tarifgruppe G1 bezeichnet eine spezifische Eingruppierung innerhalb von Tarifverträgen im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland. Diese Gruppe bezieht sich in der Regel auf Tätigkeiten im Bereich der einfachen und meist unqualifizierten Arbeit. Mitarbeiter, die in dieser Tarifgruppe eingruppiert sind, erhalten Vergütungen die den Vorgaben des jeweiligen Tarifvertrags entsprechen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Mitarbeiter in der Tarifgruppe G1 sind für einfache Aufgaben zuständig.
  • Bei der Einstufung in die Tarifgruppe G1 werden vor allem die Qualifikationen der Arbeitnehmer berücksichtigt.
  • Aufgrund der besonderen Anforderungen in der Branche wird immer wieder über die Vergütung in der Tarifgruppe G1 diskutiert.
  • Viele junge Leute beginnen ihre Karriere in der Tarifgruppe G1, bevor sie in höher eingruppierte Bereiche wechseln.