Technisch zulässige gesamtmasse

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Definition

Die technisch zulässige Gesamtmasse (tzG) bezeichnet das maximale Gesamtgewicht eines Fahrzeugs, das im öffentlichen Straßenverkehr zulässig ist. Diese Masse umfasst das Fahrzeug selbst, die Fahrer, Passagiere, Ladung sowie alle weiteren Gegenstände, die sich im oder am Fahrzeug befinden. Die Vorgabe der technisch zulässigen Gesamtmasse dient der Sicherheit im Straßenverkehr, um Überlastungen und damit verbundene Gefahren zu vermeiden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die technisch zulässige Gesamtmasse eines Lkw beträgt in der Regel 40 Tonnen.
  • Fahrer sollten stets darauf achten, dass die Ladung die technisch zulässige Gesamtmasse nicht überschreitet.
  • Im Falle einer Verkehrskontrolle wird oft überprüft, ob das Fahrzeug innerhalb seiner technisch zulässigen Gesamtmasse bleibt.
  • Überschreitungen der technisch zulässigen Gesamtmasse können zu Bußgeldern und sicherheitsrelevanten Problemen führen.