Technisch zulässige gesamtmasse der zugkombination

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Definition

Die technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination bezeichnet das maximale Gewicht, das eine Zugkombination bestehend aus Lokomotive und Wagen unter Berücksichtigung der technischen Vorgaben und Sicherheitsstandards transportieren darf. Diese Masse wird in der Regel durch den Hersteller der Zugkomponenten und die entsprechenden Sicherheitsvorschriften festgelegt. Sie stellt sicher, dass die Betriebssicherheit und die Stabilität während der Fahrt gewährleistet sind.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination darf die angegebenen Werte nicht überschreiten, um ein sicheres Fahren zu gewährleisten.
  • Bei der Berechnung der Betriebskosten spielt die technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination eine entscheidende Rolle.
  • Vor der Abfahrt wurde die technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination überprüft und als in Ordnung befunden.
  • Bei Überladung kann es zu erheblichen Schäden an der Infrastruktur und der Zugkombination kommen, da die technisch zulässige Gesamtmasse überschritten wird.