Treuhand

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Definition

Treuhand bezeichnet eine rechtliche Beziehung, in der eine Person (der Treuhänder) das Vermögen oder die Rechte einer anderen Person (des Treugeber) im eigenen Namen, aber für deren Rechnung verwaltet. Es handelt sich hierbei um eine Form des Vertrauensverhältnisses, das oft in rechtlichen und finanziellen Kontexten vorkommt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Treuhänder hat die Pflicht, die Interessen des Treugebers zu wahren.
  • In vielen Fällen wird eine Treuhandgesellschaft eingesetzt, um komplexe Vermögenswerte zu verwalten.
  • Bei der Erstellung eines Testaments kann der Erblasser einen Treuhänder bestimmen, der die Erbschaft verwaltet.
  • Die Treuhandstelle wurde gegründet, um die Nachfolgeunternehmen nach der Wende zu verwalten.