Treuhand das

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Definition

Der Begriff "Treuhand" bezeichnet eine rechtliche Vereinbarung, bei der eine Person (der Treuhänder) das Vermögen oder die Mittel eines anderen (des Treugebers) für bestimmte Zwecke verwaltet. Die Treuhand ist häufig im Finanzwesen und im Immobilienbereich zu finden und dient dem Schutz und der Verwaltung von Eigentum oder Vermögen im Sinne der Interessen des Treugebers.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Treuhänder verwaltet die Mittel im besten Interesse des Treugebers.
  • Bei der Gründung eines Unternehmens kann die Treuhand eine wichtige Rolle spielen.
  • In bestimmten Fällen kann die Treuhand auch steuerliche Vorteile bieten.
  • Die Klärung der Bedingungen im Treuhandvertrag ist entscheidend für das Vertrauen zwischen den Parteien.