Turnus bei wohngeld
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Definition
Der Begriff "Turnus" bezeichnet im Zusammenhang mit Wohngeld einen festgelegten Zeitraum, in dem Ansprüche auf finanzielle Unterstützung erneuert, überprüft oder ausgezahlt werden. Dieser Turnus kann variieren, je nachdem, welche Regelungen in der jeweiligen Region oder Kommune gelten.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Turnus für die Auszahlung des Wohngeldes beträgt in vielen Städten sechs Monate.
- Nach Ablauf des Turnus müssen die Antragsteller ihre Unterlagen erneut einreichen.
- Ein regelmäßiger Turnus sichert die Planungssicherheit für die Berechtigten.
- Änderungen im Gesetz können den Turnus für die Wohngeldanträge beeinflussen.