Tvöd

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Definition

TVÖD steht für "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst". Er regelt die Arbeitsbedingungen, Vergütung und weitere wichtige Aspekte des Arbeitsverhältnisses für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Deutschland.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der TVÖD sorgt für einheitliche Regelungen im öffentlichen Dienst.
  • Viele Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst profitieren von den Vorteilen des TVÖD.
  • Im Rahmen des TVÖD werden die Gehälter regelmäßig angepasst.
  • Der TVÖD ist ein wichtiges Instrument für die Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Sektor.