Ug bei firmen
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Definition
Der Begriff „ug“ bei Firmen steht für „Unternehmungsgesellschaft“ oder „Unternehmergesellschaft“. Es handelt sich um eine besondere Rechtsform für Unternehmen in Deutschland, die eine vereinfachte Gründung und eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen ermöglicht. Die UG ist insbesondere für Gründer mit geringem Kapital interessant, da für die Gründung lediglich ein Mindeststammkapital von 1 Euro erforderlich ist.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Gründung einer UG ermöglicht es auch mit geringem Kapital zu starten.
- Immer mehr Gründer entscheiden sich für die UG als Rechtsform ihrer Firma.
- Die Unternehmergesellschaft (UG) bietet eine flexible Möglichkeit zur Haftungsbegrenzung.
- Bei der UG muss ein Teil des Gewinns als Rücklage für das Stammkapital zurückgelegt werden.