Ug haftungsbeschränkt das
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Definition
"UG haftungsbeschränkt" ist die Abkürzung für "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)". Es handelt sich um eine Rechtsform in Deutschland, die als Mini-GmbH bekannt ist. Diese Gesellschaftsform wurde im Jahr 2008 eingeführt und ermöglicht es Gründern, mit einem geringen Stammkapital von nur einem Euro eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
- GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- e.K. (eingetragener Kaufmann)
- OHG (Offene Handelsgesellschaft)
Beispielsätze
- Die UG haftungsbeschränkt bietet Gründern die Möglichkeit, mit einem minimalen Risiko ein Unternehmen zu starten.
- Viele Start-ups entscheiden sich für die Gesellschaftsform der UG haftungsbeschränkt, um die Haftungsrisiken zu minimieren.
- Bei der Gründung einer UG haftungsbeschränkt muss ein Gesellschafter einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen.
- Die UG haftungsbeschränkt ist besonders attraktiv für Unternehmer, die ein innovatives Geschäftsmodell ausprobieren möchten, ohne sofort hohe Kapitalrisiken einzugehen.