Umgangsrecht

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Definition

Umgangsrecht bezeichnet das Recht eines Elternteils oder einer anderen nahestehenden Person, regelmäßige persönliche Kontakte zu einem Kind zu haben, das nicht bei diesem Elternteil lebt. Es regelt die Besuche und den Kontakt zwischen dem Kind und dem nicht im Haushaltsleben anwesenden Elternteil und soll sicherstellen, dass das Kind eine Beziehung zu beiden Elternteilen aufbauen und erhalten kann, auch nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Umgangsrecht muss im besten Interesse des Kindes ausgestaltet werden.
  • Nach der Scheidung hat der Vater das Umgangsrecht, um sein Kind regelmäßig zu sehen.
  • Bei Streitigkeiten um das Umgangsrecht kann das Familiengericht eingeschaltet werden.
  • Es ist wichtig, dass das Kind sowohl Zeit mit dem Vater als auch mit der Mutter verbringen kann, um seine Bindungen zu festigen.