Umlage u1 und u2

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Definition

Die Umlage U1 und U2 sind Begriffe aus dem deutschen Sozialversicherungsrecht, die sich auf Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung beziehen. Die U1-Umlage ist ein Beitrag, der von Arbeitgebern zur Absicherung von Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall ihrer Mitarbeiter gezahlt wird. Die Umlage U2 hingegen betrifft die Beiträge, die für das Mutterschaftsgeld und für den Lohnersatz während der Mutterschutzzeit der Mitarbeiterinnen erhoben werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Umlage U1 ist für viele kleine Unternehmen eine wichtige finanzielle Entlastung im Krankheitsfall ihrer Mitarbeiter.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, die U2-Umlage zu zahlen, um im Falle der Mutterschaft ihrer Angestellten finanziell abzusichern.
  • Durch die Umlagen U1 und U2 wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter auch während längerer Krankheitszeiten oder im Mutterschutz Lohn erhalten.
  • Eine korrekte Berechnung der Umlage U1 und U2 ist für die Finanzplanung von Unternehmen unerlässlich.