Unkündbarkeit im öffentlichen dienst

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Definition

Unkündbarkeit im öffentlichen Dienst bezeichnet den Status von Beschäftigten, die während ihrer Anstellung vor einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber geschützt sind. Dieser Schutz gilt in der Regel für Beamte und einige Angestellte im öffentlichen Dienst, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen, der auf gesetzlichen Regelungen basiert. Die Unkündbarkeit schützt die Mitarbeiter vor willkürlichen Entlassungen und sichert langfristige Beschäftigungsverhältnisse.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Unkündbarkeit im öffentlichen Dienst bietet Mitarbeitern eine hohe Planungssicherheit für ihre berufliche Zukunft.
  • Viele Angestellte im öffentlichen Dienst schätzen die Unkündbarkeit, da sie sich so voll auf ihre Arbeit konzentrieren können.
  • Ein Beamter ist in der Regel unkündbar, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe vor.
  • Die Regelungen zur Unkündbarkeit im öffentlichen Dienst variieren je nach Bundesland und tariflicher Vereinbarung.