Unmittelbar begünstigt bei riester

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Definition

Der Begriff "unmittelbar begünstigt" bezieht sich im Kontext der Riester-Rente auf Personen oder Gruppen, die direkt von den staatlichen Förderungen oder Beiträgen im Rahmen der Riester-Rente profitieren. Dies umfasst unter anderem die Zahlungsleistungen, die durch staatliche Zulagen oder Steuervorteile gewährt werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Viele Familien sind unmittelbar begünstigt von den staatlichen Zuschüssen zur Riester-Rente.
  • Um die Riester-Rente optimal zu nutzen, ist es wichtig zu wissen, wer unmittelbar begünstigt ist.
  • Direkt Angestellte erhalten durch die Riester-Rente sofortige Vorteile, die sie unmittelbar begünstigt.
  • Es ist entscheidend, dass alle unmittelbar begünstigten Personen ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen.