Unmündigkeit
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Definition
Unmündigkeit bezeichnet den rechtlichen Zustand einer Person, die aufgrund ihres Alters oder eines anderen rechtlichen Kriteriums nicht in der Lage ist, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen oder Verträge abzuschließen. In vielen Rechtssystemen sind unmündige Personen unter dem Schutz ihrer gesetzlichen Vertretung, meist der Eltern oder eines Vormunds, gestellt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Unmündigkeit eines Jugendlichen schränkt seine Entscheidungsfreiheit in vielen Bereichen ein.
- Aufgrund seiner Unmündigkeit kann er keinen eigenen Vertrag abschließen.
- Die gesetzliche Vertretung ist notwendig, um die belangen eines unmündigen Kindes zu schützen.
- In der Diskussion über Jugendrechte wird oft auf die Unmündigkeit und ihre Folgen hingewiesen.