Unterhaltspflichtige kinder
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Unterhaltspflichtige Kinder sind Kinder, für die ein Elternteil oder gesetzlicher Vertreter gemäß geltendem Recht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist. Diese Pflicht entsteht in der Regel bei einer Trennung oder Scheidung der Eltern, wenn das Kind nicht im Haushalt des unterhaltspflichtigen Erziehers lebt. Der Unterhalt dient dazu, den Lebensunterhalt und die Entwicklung des Kindes sicherzustellen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Vater ist unterhaltspflichtig für seine zwei Kinder, die bei der Mutter leben.
- Bei einer Trennung müssen die Eltern klären, wer für die unterhaltspflichtigen Kinder aufkommt.
- Das Unterhaltsgeld wird monatlich gezahlt, um die Bedürfnisse der unterhaltspflichtigen Kinder zu decken.
- In einigen Fällen können auch Großeltern unterhaltspflichtig für ihre Enkelkinder werden.