Unterpfand

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Definition

Ein Unterpfand ist eine Sicherheit, die einem Gläubiger zur Verfügung gestellt wird, um eine Forderung abzusichern. Es handelt sich dabei oft um persönliche oder auch dingliche Vermögenswerte, die als Garantie für die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung dienen. Wenn die Schuldnerin oder der Schuldner ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, kann der Gläubiger das Unterpfand verwerten, um seine Forderung zu begleichen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Unternehmer musste ein Unterpfand hinterlegen, um den Kredit zu erhalten.
  • Im Falle eines Zahlungsausfalls kann das Unterpfand genutzt werden, um die offenen Forderungen zu begleichen.
  • Das Goldschmuckstück diente als Unterpfand für das Darlehen.
  • Bei der Vertragsunterzeichnung wurde vereinbart, dass ein Unterpfand in Form eines Autos gestellt wird.