Unterschlagung
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Unterschlagung bezeichnet die rechtswidrige Aneignung einer fremden beweglichen Sache, bei der der Täter die Sache in seinem Besitz hat und diese absichtlich nicht zurückgibt. Die Unterschlagung ist somit eine Form des Diebstahls, die sich jedoch dadurch unterscheidet, dass der Täter ursprünglich rechtmäßigen Zugriff auf die Sache hatte.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Unterschlagung von Geldern kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- In dem Unternehmen wurde eine Unterschlagung von Firmeneigentum festgestellt.
- Er wurde wegen Unterschlagung vor Gericht gestellt und musste sich verantworten.
- Die Unterschlagung des Erbes führte zu einem langwierigen Streit unter den Verwandten.