Unterversicherungsverzicht in der gebäudeversicherung
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Der Unterversicherungsverzicht in der Gebäudeversicherung bezeichnet eine Klausel in der Versicherungsdeckung, die es dem Versicherungsnehmer ermöglicht, im Falle eines Schadens nicht in der Höhe der Versicherungssumme entschädigt zu werden, wenn das versicherte Objekt unterversichert ist. Das bedeutet, dass im Schadensfall die Versicherungsleistungen nicht anteilig gekürzt werden, selbst wenn die Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Wert des Gebäudes.
Synonyme
- Verzicht auf Unterversicherung
- Befreiung von Unterversicherungsrisiken
- Klausel gegen Unterversicherung
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Unterversicherungsverzicht in der Gebäudeversicherung schützt den Eigentümer vor finanziellen Nachteilen im Schadensfall.
- Viele Versicherungsnehmer entscheiden sich für den Unterversicherungsverzicht, um sich gegen mögliche Kürzungen der Entschädigung abzusichern.
- Bei dem Abschluss einer Gebäudeversicherung sollte der Unterversicherungsverzicht klar erläutert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Durch den Unterversicherungsverzicht kann ein Hausbesitzer sicherstellen, dass er im Schadensfall die volle Entschädigung erhält, auch wenn der Versicherungswert nicht den gesamten Wert des Gebäudes widerspiegelt.