Urteil ist vorläufig vollstreckbar

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Definition

Der Begriff "urteil ist vorläufig vollstreckbar" bezeichnet die rechtliche Möglichkeit, ein gerichtliches Urteil bereits vor dessen Rechtskraft bzw. der endgültigen Entscheidung über etwaige Rechtsmittel (z.B. Berufung oder Revision) zu vollstrecken. Dies bedeutet, dass die im Urteil festgelegten Ansprüche, wie beispielsweise Schadensersatz oder Unterlassungen, sofort durchgesetzt werden können, auch wenn die Partei, gegen die das Urteil ergangen ist, gegen das Urteil Berufung einlegt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, sodass der Kläger sofort seine Ansprüche geltend machen kann.
  • Auch wenn die Beklagte gegen das Urteil in Berufung geht, bleibt die vorläufige Vollstreckbarkeit bestehen.
  • Der Richter entschied, dass das Urteil aufgrund des dringenden Interesses des Klägers vorläufig vollstreckbar ist.
  • Im Falle eines Widerspruchs durch die Beklagte kann die Vollstreckung des Urteils gestoppt werden, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellt.