V. c. vor einer unterschrift
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
"v. c." steht für das lateinische "verbi causa", was mit "zum Zwecke des Wortes" übersetzt werden kann. Diese Abkürzung wird häufig in juristischen und formalen Dokumenten verwendet, um einen Platzhalter oder ein Beispiel anzudeuten. Es ist eine Art, die Leserschaft darauf hinzuweisen, dass das Folgende nicht in der ursprünglichen Absicht enthalten ist, sondern lediglich als Erklärung oder Illustration dient.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Vertrag enthält einige Klauseln, v. c. zu den Bedingungen, unter denen weitere Leistungen erbracht werden können.
- In der Zusammenfassung wird auf die vorhergehenden Absätze verwiesen, v. c., um die Argumentation zu verdeutlichen.
- Der Ausdruck "v. c." wird oft in akademischen Arbeiten verwendet, um Beispiele zu kennzeichnen.
- Der Notar erklärte, dass die Zusätze im Dokument v. c. eingefügt worden sind, um Missverständnisse auszuschließen.