V.c. vor der unterschrift

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Definition

Die Abkürzung v.c. vor der Unterschrift steht für "Vor dem cort". Dies ist ein Hinweis auf den Verfasser eines Dokuments und bedeutet, dass die Unterschrift des Verfassers vor einem bestimmten Datum oder einer bestimmten Bedingung gelten soll.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Erstellung wichtiger Verträge wird oft die Abkürzung v.c. vor der Unterschrift verwendet, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verdeutlichen.
  • Die Verantwortung für den Inhalt eines Dokuments trägt immer der Unterzeichner, auch wenn v.c. verwendet wird.
  • Wenn v.c. vor der Unterschrift steht, ist es wichtig, das vertragliche Datum im Blick zu behalten.
  • In vielen rechtlichen Kontexten wird v.c. als Standardpraxis angesehen, um Klarheit über die Gültigkeit von Unterschriften zu schaffen.