Vc bei unterschrift
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Definition
Die Abkürzung "vc" bei einer Unterschrift steht für den lateinischen Ausdruck "vulgo cognatus", was so viel bedeutet wie "wie bekannt" oder "bekannt als". Sie wird häufig genutzt, um auf eine bestimmte Person oder deren Status hinzuweisen, wenn diese sich selbst oder ihren Namen unter einem Dokument oder Vertrag unterzeichnet.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- "In der Unterschrift eines Dokuments fand ich die Abkürzung 'vc', was bedeutet, dass die Person unter einem anderen Namen bekannt ist."
- "Die Verwendung von 'vc' zeigt an, dass der Unterzeichner vielleicht unter mehreren Namen bekannt ist."
- "Bei der offiziellen Unterschrift wurde 'vc' verwendet, um die Identität des Unterzeichners zu klären."
- "Ich frage mich, wie oft die Abkürzung 'vc' in juristischen Dokumenten auftaucht, um bekannt gewordene Namen zu kennzeichnen."