Verjährung
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Definition
Verjährung bezeichnet den rechtlichen Prozess, durch den Ansprüche oder Rechte nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr durchsetzbar sind. Die Frist der Verjährung kann je nach Art des Anspruchs variieren und dient dem Zweck, Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Durchsetzung von Ansprüchen zu limitieren.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Nach zehn Jahren tritt in Deutschland die Verjährung vieler zivilrechtlicher Ansprüche ein.
- Aufgrund der Verjährung kann der Gläubiger seine Forderung nicht mehr gerichtlich durchsetzen.
- Oft wird die Verjährung durch bestimmte Handlungen, wie die Anerkennung des Anspruchs, gehemmt.
- Es ist wichtig, sich über die Verjährungsfristen im Klaren zu sein, um rechtzeitig zu handeln.