Vermögensauskunft abgeben das

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Definition

Die Vermögensauskunft ist ein rechtlicher Begriff, der häufig im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Geldforderungen verwendet wird. Sie bezeichnet die Erklärung eines Schuldners über sein Vermögen, die dazu dient, dem Gläubiger Einblick in die finanziellen Verhältnisse zu gewähren. Die Abgabe der Vermögensauskunft kann sowohl freiwillig als auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens erfolgen und ist oft Voraussetzung, um etwaige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Um die Forderung erfolgreich durchzusetzen, muss der Schuldner eine Vermögensauskunft abgeben.
  • Der Gläubiger hat das Recht, eine Vermögensauskunft zu verlangen, wenn die Zahlung ausbleibt.
  • Nach der Abgabe der Vermögensauskunft wird geprüft, welche Vermögenswerte des Schuldners pfändbar sind.
  • Die Nichtabgabe der Vermögensauskunft kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich eines Zwangsgeldes.