Verminderte flüssigkeitsgabe nach ärztlichem ermessen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Verminderte Flüssigkeitsgabe nach ärztlichem Ermessen bezeichnet die Situation, in der ein Arzt entscheidet, die Menge an Flüssigkeit, die einem Patienten zugeführt wird, zu reduzieren. Diese Entscheidung kann aufgrund von verschiedenen medizinischen Indikationen getroffen werden, wie z.B. Komplikationen bei der Flüssigkeitsaufnahme, Herz- oder Nierenproblemen oder zur Vermeidung von Überwässerung.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Arzt entschied sich für eine verminderte Flüssigkeitsgabe nach ärztlichem Ermessen, um das Risiko einer Überwässerung zu minimieren.
- Bei Patienten mit Herzinsuffizienz ist oftmals eine verminderte Flüssigkeitsgabe nach ärztlichem Ermessen erforderlich.
- Die verminderte Flüssigkeitsgabe nach ärztlichem Ermessen kann entscheidend für den Heilungsprozess des Patienten sein.
- Vor der Operation wurde eine verminderte Flüssigkeitsgabe nach ärztlichem Ermessen empfohlen, um mögliche Komplikationen zu vermeiden.