Vertragsfreiheit
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Definition
Vertragsfreiheit bezeichnet das grundlegende Prinzip im Zivilrecht, das es den Parteien erlaubt, Verträge nach ihrem eigenen Willen zu gestalten. Dies schließt die Freiheit ein, Verträge abzuschließen, die Art des Vertrages zu wählen, sowie die inhaltlichen Bedingungen und Bestimmungen zu bestimmen. Die Vertragsfreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Marktwirtschaft und fördert individuelle Freiheit und Selbstbestimmung.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Vertragsfreiheit ermöglicht es den Parteien, verschiedene Arten von Verträgen nach ihren individuellen Bedürfnissen zu erstellen.
- Bei der Vertragsfreiheit müssen jedoch auch gesetzliche Rahmenbedingungen beachtet werden, die den Schutz schwächerer Vertragsparteien gewährleisten.
- In vielen Rechtsordnungen wird die Vertragsfreiheit durch spezifische Regelungen eingeschränkt, um Missbrauch zu verhindern.
- Die Diskussion über die Vertragsfreiheit ist besonders relevant in Bereichen wie Arbeitsrecht und Verbraucherschutz, wo ein Ungleichgewicht zwischen den Vertragsparteien bestehen kann.