Vollmacht ausgewiesen durch

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Definition

Der Begriff "vollmacht ausgewiesen durch" bezeichnet die Form der Legitimation oder Ermächtigung, die eine Person verwendet, um im Namen einer anderen Person zu handeln. Diese Vollmacht kann schriftlich oder mündlich erteilt werden und ist oft notwendig, um rechtliche Angelegenheiten zu regeln, die eine Offizialhandlung erfordern.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Vollmacht ausgewiesen durch die Unterschrift des Unternehmensleiters ermöglicht es dem Angestellten, Verträge im Namen der Firma zu unterzeichnen.
  • Um einen Antrag einzureichen, benötigt die Behörde eine Vollmacht ausgewiesen durch den rechtmäßigen Vertreter des Antragstellers.
  • Die Vollmacht ausgewiesen durch ein notarielles Dokument verschafft dem Bevollmächtigten klare Rechte und Pflichten.
  • Es ist wichtig, dass die Vollmacht ausgewiesen durch eine klare Formulierung missverständliche Situationen vermeidet.