Vollmacht verbindlichkeiten eingehen

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Definition

Die Vollmacht zum Eingehen von Verbindlichkeiten ist eine rechtliche Ermächtigung, die es einer Person (Prokurist oder Bevollmächtigter) gestattet, im Namen einer anderen Person (des Vollmachtgebers) rechtliche Verpflichtungen einzugehen. Dies kann beispielsweise das Abschließen von Verträgen oder das Tätigen von Geschäften umfassen. Die Vollmacht kann spezifische Bedingungen enthalten, die den Umfang und die Art der Verbindlichkeiten, die eingehen werden dürfen, festlegen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Geschäftsführer erteilte dem neuen Mitarbeiter eine Vollmacht, um Verbindlichkeiten im Namen der Firma eingehen zu können.
  • Ohne die erforderliche Vollmacht kann keine Person rechtsgültig Verbindlichkeiten für eine andere eingehen.
  • Es ist wichtig, die Bedingungen der Vollmacht sorgfältig zu prüfen, um ungewollte Verbindlichkeiten zu vermeiden.
  • Der Bevollmächtigte überschritt seine Befugnisse und ging unerlaubte Verbindlichkeiten ein, was zu rechtlichen Konsequenzen führte.