Vollstrecken
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Vollstrecken bezeichnet den Prozess der Durchführung und Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen, insbesondere im Zusammenhang mit Gerichtsurteilen und Leistungsansprüchen. Dies geschieht meist durch staatliche Organen wie Gerichte oder Vollstreckungsbehörden, die die Anordnung umsetzen, um die Forderungen des Gläubigers zu realisieren.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Gläubiger haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche gerichtlich vollstrecken zu lassen.
- Um die offenen Forderungen einzutreiben, wird die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher eingeleitet.
- Sollte der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nachkommen, kann die Vollstreckung ohne weitere Verzögerungen erfolgen.
- Nach dem Urteil folgte eine sofortige Vollstreckung, die den Schuldenabbau des Angeklagten zur Folge hatte.