Vollzug des aufenthaltsgesetzes das
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Der Vollzug des Aufenthaltsgesetzes bezieht sich auf die Umsetzung und Durchsetzung der Regelungen, die im deutschen Aufenthaltsgesetz festgelegt sind. Dazu gehört die Gewährleistung des legalen Aufenthalts für Ausländer, die Kontrolle der Einhaltung von Auflagen sowie die Durchsetzung von Ausweisungen und Abschiebungen, wenn die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt sind.
Synonyme
- Durchsetzung des Aufenthaltsrechts
- Einhaltung des Aufenthaltsgesetzes
- Vollziehung des Aufenthaltsgesetzes
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Vollzug des Aufenthaltsgesetzes ist eine Aufgabe der Ausländerbehörden.
- Häufig wird der Vollzug des Aufenthaltsgesetzes durch personelle Engpässe erschwert.
- Um den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes effizient zu gestalten, müssen die zuständigen Stellen eng zusammenarbeiten.
- Der Vollzug des Aufenthaltsgesetzes spielt eine wichtige Rolle bei der Integration von Migranten in die Gesellschaft.