Vom insolvenzverwalter in voller höhe bestritten
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Der Ausdruck "vom Insolvenzverwalter in voller Höhe bestritten" bezieht sich auf die Situation, in der ein Insolvenzverwalter Ansprüche oder Forderungen, die gegen die insolvente Gesellschaft oder Person erhoben wurden, vollständig und ohne Abstriche zurückweist. Diese Ablehnung kann auf unterschiedlichen Gründen basieren, wie zum Beispiel der Unrechtmäßigkeit der Forderung oder der Bewertung des insolventen Unternehmens.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Insolvenzverwalter hat die Forderungen des Gläubigers in voller Höhe bestritten, da sie unbegründet erschienen.
- Nach eingehender Prüfung wurden alle Ansprüche vom Insolvenzverwalter in voller Höhe bestritten.
- Bei der Sitzung des Gläubigerausschusses erklärte der Insolvenzverwalter, dass er die Forderung in voller Höhe bestritten hat.
- Das Gericht bestätigte die Ablehnung der Forderung, da der Insolvenzverwalter diese in voller Höhe bestritten hatte.