Von der erbfolge ausgeschlossen

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Definition

Der Ausdruck "von der Erbfolge ausgeschlossen" bezeichnet eine Situation, in der eine Person nicht berechtigt ist, einen Erbanteil an dem Nachlass eines Verstorbenen zu erhalten. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, etwa durch gesetzliche Bestimmungen, testamentarische Verfügungen oder aufgrund von erbrechtlichen Regelungen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Maria wurde von der Erbfolge ausgeschlossen, da sie sich während des Lebens ihres Vaters nicht um ihn gekümmert hat.
  • Der Testamentar wird dafür sorgen, dass niemand von der Erbfolge ausgeschlossen wird, sofern er es nicht ausdrücklich wünscht.
  • In einigen Kulturen ist es üblich, dass bestimmte Verwandte von der Erbfolge ausgeschlossen sind.
  • Nach dem Tod des Großvaters stellte sich heraus, dass einige Mitglieder der Familie von der Erbfolge ausgeschlossen wurden.