Vorbehalt der nachprüfung aufgehoben das

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Definition

Der Begriff "vorbehalt der nachprüfung aufgehoben" bezieht sich auf eine Entscheidung oder Regelung, bei der ein vorher bestehender Vorbehalt, der die Überprüfung oder Nachprüfung einer bestimmten Angelegenheit vorsah, nicht mehr gilt. Dies bedeutet, dass eine abschließende Entscheidung getroffen wurde und keine weiteren Prüfungen oder Überprüfungen erfolgen werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Vorbehalt der Nachprüfung wurde nach eingehender Bewertung aller Aspekte aufgehoben.
  • Aufgrund der neuen Richtlinien ist der Vorbehalt der Nachprüfung jetzt nicht mehr gegeben.
  • In diesem Fall wurde der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben, was eine sofortige Umsetzung der Entscheidung ermöglicht.
  • Mit der Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung kann der Prozess nun ohne Verzögerung fortgesetzt werden.