Vorläufiger erstattungsanspruch eines leistungsträgers
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Definition
Der vorläufige Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers ist das rechtliche Konzept, bei dem eine Institution, die Leistungen im Rahmen von Sozialversicherungen oder vergleichbaren Systemen erbringt, einen Anspruch auf die Rückerstattung von bereits ausgezahlten Beträgen hat. Dieser Anspruch kann vorläufig geltend gemacht werden, bevor eine endgültige Entscheidung über die Berechtigung des Leistungsanspruchs getroffen wird.
Synonyme
- vorübergehender Erstattungsanspruch
- temporärer Rückzahlungsanspruch
- provisorische Kostenrückerstattung
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der vorläufige Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers ermöglicht eine rapide Rückführung von Geldern, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Im Falle einer Überzahlung kann der vorläufige Erstattungsanspruch aktiviert werden.
- Die Klärung des vorläufigen Erstattungsanspruchs kann oft langwierig sein, deshalb ist rechtzeitig zu handeln.
- Bei Unsicherheiten über den Anspruch sollte man sich an den zuständigen Leistungsträger wenden, um Informationen über den vorläufigen Erstattungsanspruch zu erhalten.