Vormund
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Ein Vormund ist eine Person, die gesetzlich für das Wohl und die Interessen einer minderjährigen oder geschäftsunfähigen Person verantwortlich ist. Der Vormund wird vom Gericht bestellt, wenn die Eltern oder der gesetzliche Vertreter nicht in der Lage sind, ihre Pflichten zu erfüllen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Vormund hatte die Aufgabe, die Interessen des Kindes in allen wichtigen Angelegenheiten zu vertreten.
- Nach dem Tod der Eltern wurde die Tante als Vormund bestellt.
- Es ist wichtig, dass ein Vormund in enger Zusammenarbeit mit Fachleuten agiert, um das Beste für den Schützling zu gewährleisten.
- Der Vormund muss regelmäßig Bericht erstatten, um die Fortschritte und das Wohlergehen des Mündels zu dokumentieren.