Vvg bei krankenkasse

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Definition

VVG steht für das Versicherungsvertragsgesetz, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen für Versicherungsverträge in Deutschland regelt. In Bezug auf die Krankenkassen beschreibt das VVG die Rechte und Pflichten sowohl der Versicherten als auch der Versicherungsunternehmen. Es legt fest, wie Versicherungsverträge zustande kommen, welche Informationen bereitgestellt werden müssen und welche Regelungen im Leistungsfall gelten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das VVG legt fest, welche Informationen die Krankenkasse ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen muss.
  • Nach dem VVG haben Versicherte das Recht auf eine transparente Beratung über ihre Krankenkassenleistungen.
  • Im Leistungsfall muss die Krankenkasse entsprechend den Vorgaben des VVG handeln.
  • Bei Streitigkeiten über Leistungen kann sich der Versicherte auf das VVG berufen, um seine Ansprüche durchzusetzen.