Wahlzuteilung beim bausparvertrag
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Definition
Die Wahlzuteilung beim Bausparvertrag beschreibt den Prozess, bei dem Bausparverträge basierend auf bestimmten Kriterien zugeteilt werden. Dies geschieht meist nach dem Erreichen einer bestimmten Ansparsumme oder nach Ablauf einer festgelegten Sparzeit, wobei den Bausparern ein Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen gewährt wird. Die Zuteilung erfolgt in der Regel durch eine Lotterie oder ein Verfahren, das Ersparnisse, Verträge und Wartezeiten berücksichtigt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Wahlzuteilung beim Bausparvertrag erfolgt in der Regel einmal jährlich.
- Viele Sparer hoffen auf eine frühzeitige Wahlzuteilung, um von den attraktiven Konditionen zu profitieren.
- Bei der Wahlzuteilung werden die Verträge mit den höchsten Ansparungen bevorzugt.
- Eine transparente Wahlzuteilung schafft Vertrauen in das Bausparsystem.