Wegerecht

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Definition

Wegerecht bezeichnet das Recht, einen bestimmten Weg oder eine Straße zu nutzen. Es ist ein rechtlicher Begriff, der häufig in der Verkehrs- und Grundstücksrechtsprechung vorkommt und die Bedingungen festlegt, unter denen Personen oder Fahrzeuge eine bestimmte Route befahren dürfen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Wegerecht erlaubt es Anwohnern, die als öffentlich gekennzeichneten Wege zu nutzen.
  • Im Streit um das Wegerecht wurde entschieden, dass der Zugang zu dem Grundstück gewährleistet sein muss.
  • Der Landbesitzer kann das Wegerecht seiner Nachbarn anfechten, wenn diese seine Flächen unrechtmäßig betreten.
  • Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte das Wegerecht in jedem Mietvertrag klar definiert werden.