Wegerecht im grundbuch

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Definition

Das Wegerecht im Grundbuch bezeichnet das Recht eines Grundstückseigentümers, über das Grundstück eines anderen ohne dessen Zustimmung zu gehen oder eine Zufahrt zu erhalten. Dieses Recht wird in der Regel im Grundbuch eingetragen und kann sowohl öffentlich-rechtlicher als auch privatrechtlicher Natur sein. Das Wegerecht ist oft erforderlich, wenn ein Grundstück ohne eigenen Zugang zu öffentlichen Straßen oder Wegen liegt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Wegerecht im Grundbuch ermöglicht es dem Nachbarn, sein Grundstück zu erreichen, obwohl er keinen direkten Zugang hat.
  • Bevor ich das neue Grundstück kaufe, muss ich sicherstellen, dass das Wegerecht ordnungsgemäß im Grundbuch eingetragen ist.
  • Ohne das Wegerecht gesetzt zu bekommen, könnte der Käufer des angrenzenden Grundstücks von der Nutzung des eigenen Grundstücks ausgeschlossen sein.
  • Es ist wichtig, dass das Wegerecht klar definiert ist, um zukünftige Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden.